Auftrittsbedingungen

Damit ich euch eine perfekte Show bieten kann, ist es notwendig, dass die Auftritts-Richtlinien eingehalten werden. Lest euch deshalb bitte alles gründlich durch.

1. Ablauf der Buchung

Der Vertrag zur Buchung des Auftritts kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden.

Mit erteiltem Auftrag erhaltet ihr (per E-Mail oder Post) eine Auftragsbestätigung. Ihr könnt den Vertrag bis 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen.

Ich gehe davon aus, dass ihr die Auftrittsbedingungen vollständig lest und akzeptiert, denn nur dann kann die gebuchte Aufführung stattfinden.

Spätestens zwei Tage vor dem Auftritt werde ich euch anrufen, um letzte offene Detailfragen zu klären. In manchen Fällen kann dies auch per E-Mail geschehen.

Bitte teilt mir eine Notfalltelefonnummer mit, wo ich mich am Tag der Aufführung melden kann, sollten unvorhergesehene Ereignisse auftreten.

2. Aufführungsraum

Damit die gebuchte Show stattfinden kann, benötige ich auf eurer Feier eine freie Spielfläche von 3 x 3 Metern. Diese soll sich an einer Seite des Raumes, im Idealfall – wie im Theater – vorn im Raum, befinden.

Die Spielfläche kann, muss jedoch nicht erhöht sein. Ich empfehle euch, bei der Raumgestaltung darauf zu achten, dass alle Gäste die Show gut sehen können, denn nur so haben wirklich alle Spaß.

Ein Stromanschluss in der Nähe der Spielfläche ist von Vorteil.

Sollte die Aufführung im Freien geplant sein, teilt mir das bitte schnellstmöglich mit. Ein Auftritt unter freiem Himmel kann nur stattfinden, sofern das Wetter dauerhaft windstill und trocken ist. Das Risiko liegt beim Veranstalter, also bei euch.

3. Gage

Die Gage ist in Euro zu bezahlen. Sie wird am Tag der Aufführung in bar fällig.

Alternativ kann die Gage auch innerhalb von 7 Tagen auf mein Konto überwiesen werden. Die Kontodaten findet ihr auf der Rechnung, die ich euch nach meinem Auftritt übergebe.

Skonto kann ich nicht gewähren.

Mit der bezahlten Rechnung sind alle meine Forderungen euch gegenüber abgegolten.

Die Rechnung enthält keine extra ausgewiesene Mehrwertsteuer (§ 19 Absatz 1 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer).

Das Gagengeheimnis ist zu wahren.

4. Stornokosten

Bei der Absage eines vereinbarten Auftritts können Stornokosten anfallen.

Erfolgt eure Absage

  • bis 30 Tage vor dem Auftritt, betragen die Stornokosten 80% der vereinbarten Gage.
  • weniger als 30 Tage vor dem Auftritt, wird die volle Gage fällig.

Ich als Künstler kann die Veranstaltung abbrechen oder absagen, wenn

  • die Rahmenbedingungen auf der Feier die Durchführung der Show unmöglich machen.
  • die Auftritts-Richtlinien nicht von euch beachtet und eingehalten wurden.

In diesen Fällen wird ebenfalls die volle Gage fällig.

5. Absage durch den Künstler

Wenn ich euch aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt absagen muss, werde ich versuchen, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

Schadensersatzforderungen können bei meinem Ausfall nicht geltend gemacht werden. Ich habe nur für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten einzustehen.

6. Die Show

Die Gestaltung der Show ist mir als Künstler überlassen. Natürlich könnt ihr bis zwei Wochen vor der Aufführung gerne Wünsche äußern. Sofern sich diese gut in den Ablauf der Show integrieren lassen, können sie von mir berücksichtigt werden.

7. Filmen und fotografieren während der Show

Aus urheberrechtlichen Gründen darf meine Darbietung weder von euch noch von jemand anderem, mitgefilmt oder anderweitig mitgeschnitten werden. Es ist eure Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Absprache eingehalten wird.
Gerne dürfen jedoch zahlreiche Fotos gemacht werden, sofern ich als Künstler in der Durchführung der Show nicht behindert werde und die Darbietung nicht übermäßig gestört wird.